AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

I. Geltung

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden
    AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
  3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden

II. Auftragsproduktion

  1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
  2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
  3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
  4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

  1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
  2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind
    eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
  4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
  5. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder
    Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

IV. Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht.
  2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
  3. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
  5. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

V. Haftung

  1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
  2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

VI. Honorare

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft FotoMarketing (MFM).
  2. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Diese sind vom Fotografen schriftlich festzuhalten
  3. Der Honoraranspruch ist mit dem Erhalt der Rechnung und innerhalb der darauf vermerkten Zahlungsfrist fällig.
  4. Nach § 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Steuer von den Kleinunternehmern nicht erhoben

VII. Lagerung

  1. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
  2. Digitale Bildergalerien sind 12 Monate online abrufbar.

VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

  1. Bei jeglicher, gewerblicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk bei gewerblicher Nutzung ist ein Aufschlag in Höhe von bis zu 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
  3. Bei Rücktritt aus dem Vertrag ist dem Fotografen ein Schadensersatz zu zahlen
    • Bis 3 Monate vor Leistungsbeginn 30%
    • Bis 4 Wochen vor Leistungsbeginn 40%
    • Bis 7 Tage vor Leistungsbeginn 50%
    • Nach dem 7 Tag vor Leistungsbeginn und bei Nichtantritt 70%
  4. Als Leistungsbeginn zählt der Tag des 1. Shootings, welcher im Vertrag festgehalten wurde.
  5. Der Schadensersatz wird mit der bereits getätigten Anzahlung verrechnet.

IX. Allgemeines

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.

(nach: Deut­sche Jour­na­lis­tin­nen- und Jour­na­lis­ten-U­ni­on)